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   BFH, 13.03.1997 - I B 125/96   

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https://dejure.org/1997,34892
BFH, 13.03.1997 - I B 125/96 (https://dejure.org/1997,34892)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1997 - I B 125/96 (https://dejure.org/1997,34892)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1997 - I B 125/96 (https://dejure.org/1997,34892)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 25.04.2001 - V B 208/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuer - Kfz-Kauf - Privatanteil - Rechtsmittelbegründung

    Darzulegen ist aber auch, was der Beteiligte, hätte er Gelegenheit sich zu äußern gehabt, hierzu gesagt hätte (z.B. BFH-Beschluss vom 13. März 1997 I B 125/96, BFH/NV 1997, 772, 773).
  • BFH, 24.11.1997 - V B 107/97

    Berichtigung eines Umsatzsteuerbescheides einer GmbH

    Wird ein Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht gerügt, so sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (z. B. Beschluß vom 13. März 1997 I B 125/96, BFH/NV 1997, 772) zu bezeichnen (vgl. § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, weshalb der Antragsteller einen entsprechenden Beweisantrag nicht von sich aus in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt hat, weshalb sich dem FG die Beweiserhebung auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.
  • BFH, 28.05.1998 - X B 87/97

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels

    (s. Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 40, m.w.N.; s. auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. November 1996 V B 37/96, BFH/NV 1997, 418; vom 13. März 1997 I B 125/96, BFH/NV 1997, 772; vom 19. März 1997 X B 262/96, BFH/NV 1997, 514, und vom 3. Dezember 1997 VIII B 38/97, BFH/NV 1998, 613).Ä hnliches gilt, sofern mit dem Zulassungsbegehren Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird.
  • BFH, 02.02.1999 - X B 124/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Wird die Zulassung mit der Begründung begehrt, das FG habe in der mündlichen Verhandlung, an welcher der --wie hier durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretene-- Beschwerdeführer teilgenommen hat, einen entscheidungserheblichen rechtlichen Gesichtspunkt nicht erörtert, gehört zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs u.a. auch der Vortrag, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (z.B. BFH-Beschluß vom 13. März 1997 I B 125/96, BFH/NV 1997, 772, 773).
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